Artikel 1
DEFINITIONEN
1.1. In diesen Geschäftsbedingungen bedeutet "Verkäufer" Taj Amsterdam. Taj Amsterdam entwirft Schmuck, den sie in Indonesien hergestellt hat, und liefert ihn dann an den "Käufer". Taj Amsterdam ist bei der Handelskammer unter der Nummer 60160594 registriert. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet 853789344B01. Der Käufer kann Taj Amsterdam erreichen, indem er eine E-Mail an [email protected] sendet. Taj Amsterdam wird immer so schnell wie möglich per E-Mail oder Telefon antworten.
1.2. In diesen Geschäftsbedingungen bedeutet "Käufer" jeden, der eine Vereinbarung mit dem Verkäufer abschließt. Mit anderen Worten: die Partei, die dem Verkäufer den Auftrag erteilt hat, die genannten Produkte zu liefern. Der Käufer ist kein Verbraucher oder Endverbraucher.
1.3. In diesen Geschäftsbedingungen bedeutet "Lieferung", dass die Produkte im Besitz des Käufers sind. Taj Amsterdam bietet die bestellten Produkte an der vom Käufer angegebenen Lieferadresse an.
Artikel 2
ANWENDBARKEIT
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte, Angebote,
Bestellungen, Vereinbarungen und Lieferungen von Taj Amsterdam. Durch den Kauf eines Produkts von Taj Amsterdam - über ein Bestellformular, über die Website oder auf alternative Weise - stimmen Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Es ist daher wichtig, dass der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig liest, bevor er eine Bestellung aufgibt. Wenn etwas über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht klar ist und der Käufer noch Fragen hat, kann der Käufer eine E-Mail an [email protected] senden. Taj Amsterdam wird immer so schnell wie möglich per E-Mail oder Telefon antworten.
2.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit dem Verkäufer, die mit Hilfe eines Dritten geschlossen wurden.
2.3. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, soweit sie von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nicht anwendbar erklärt werden, hat dies keine Auswirkungen auf die rechtliche Gültigkeit der anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.5. Wenn der Verkäufer eine Abweichung von diesen Bedingungen zugunsten des Käufers zulässt, kann der Käufer daraus keine Rechte für die Zukunft ableiten.
Artikel 3
BILDUNG UND ÄNDERUNG DER VEREINBARUNG
3.1. Die Vereinbarung ist verbindlich, wenn der Käufer eine Bestellung aufgibt. Taj Amsterdam bearbeitet die Bestellung nach Eingang der vereinbarten Zahlung. Bis dahin ist Taj Amsterdam der alleinige Eigentümer der Produkte
3.2. Alle Angaben in Angeboten, Angeboten oder Vereinbarungen und den dazugehörigen Anhängen - wie Bilder, Größen, Gewichte und Farben - sowie die Eigenschaften der bereitgestellten Prüfkörper können nur als Angabe angesehen werden. Kleine Abweichungen gehen daher nicht zu Lasten und Risiken des Verkäufers. Taj Amsterdam Schmuck wird von Hand hergestellt und kann natürliche Materialien (wie Perlen und Edelsteine) enthalten. Dies bedeutet, dass Schmuck immer leicht voneinander und von Mustern abweichen kann.
3.3. Fehler oder Irrtümer in den Angeboten des Verkäufers entbinden den Verkäufer von der Verpflichtung zur Einhaltung und / oder von daraus resultierenden Entschädigungsverpflichtungen. Dies gilt auch nach Vertragsschluss.
Artikel 4
PREISE
4.1. Die vom Verkäufer angegebenen Verkaufspreise sind in Euro (€) angegeben und enthalten keine Umsatzsteuer (BTW / MwSt.) Und andere vom Staat erhobene Abgaben. Für niederländische Kunden (und für europäische Kunden ohne internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) wird eine niederländische Mehrwertsteuer von 21% erhoben.
4.2. Die vom Verkäufer in Katalogen oder auf andere Weise angegebenen Preise / empfohlenen Einzelhandelspreise sind für den Verkäufer nicht bindend. Nach Abschluss des Vertrages ist der Verkäufer berechtigt, die vereinbarten Preise unter anderem bei Zwischenerhöhungen und / oder Zuschlägen auf Fracht, Zolltarife, Produkte und / oder Grundstückspreise, Steuern, Löhne oder Sozialabgaben, Abschreibungen der Niederländer und / oder zu erhöhen Zunahme der Fremdwährung und all jener staatlichen Maßnahmen, die die Preise erhöhen.
4.3. Wenn Preiserhöhungen gemäß Artikel 4.2 durchgeführt werden, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern er den Verkäufer schriftlich informiert. Im Falle einer Stornierung hat der Käufer keinen Anspruch auf Entschädigung.
Artikel 5
IMMOBILIENRESERVIERUNG
5.1. Alle vom Verkäufer zu liefernden und zu liefernden Produkte bleiben unter allen Umständen Eigentum des Verkäufers, solange der Käufer einen Anspruch des Verkäufers hat, einschließlich in jedem Fall des Kaufpreises, der außergerichtlichen Kosten, Zinsen, Strafen und sonstigen Ansprüche gemäß Artikel 3: 92 (BW) hat nicht eingehalten.
5.2. Der Käufer ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu verpfänden, solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist, diese auf andere Weise zu belasten oder ganz oder teilweise zu übertragen, es sei denn, diese Übertragung erfolgt zur Durchführung der üblichen Geschäftstätigkeit von Der Kunde findet statt.
5.3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nach oder hat der Verkäufer guten Grund zu der Befürchtung, dass er diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen. Der Käufer gewährt dem Verkäufer unwiderruflich die Erlaubnis, auf die Räume zuzugreifen, in denen sich die gelieferten Produkte befinden.
5.4. Nach der Rücknahme wird dem Käufer der Marktwert bis zu einem Höchstbetrag des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich der Kosten, die dem Verkäufer durch die Rücknahme entstehen, gutgeschrieben.
5.5. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit zu verkaufen und an Dritte zu übertragen.
Artikel 6
LIEFERUNG UND RISIKO
6.1. Die Lieferung erfolgt wie ausdrücklich vereinbart und wie auf der Auftragsbestätigung / Rechnung angegeben. Vereinbarungen über Abweichungen von dieser Lieferung können individuell und nebenbei auf Kundenebene getroffen werden.
6.2. Nach der Lieferung liegen die Produkte in der Verantwortung des Käufers gemäß Artikel 1.3. Schäden können dann nur erstattet werden, wenn der Käufer dies innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Produkte in geeigneter Weise schriftlich mitgeteilt hat, auch durch Einreichung von Fotos.
Artikel 7
LIEFERZEIT
7.1. Die Lieferbedingungen in Angeboten, Angeboten, Vereinbarungen oder auf andere Weise werden vom Verkäufer stets nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und diese Bedingungen werden so weit wie möglich eingehalten. Die angegebenen Lieferzeiten sind jedoch unverbindlich.
7.2. Der Verkäufer wird die angegebene Lieferzeit so weit wie möglich einhalten, haftet jedoch nicht für die Folgen einer Überschreitung. Das Überschreiten der Lieferzeit verpflichtet den Verkäufer weder zur Zahlung einer Entschädigung noch gibt es dem Käufer das Recht, den Vertrag für aufgelöst zu erklären. Der Käufer hat jedoch das Recht, den Verkäufer innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Lieferzeit schriftlich aufzufordern. Bei Überschreitung dieser Frist hat der Käufer das Recht, den Vertrag für aufgelöst zu erklären.
Artikel 8
ZAHLUNG
8.1. Die Zahlung muss immer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Alle Zahlungen des Käufers erfolgen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug oder Aufrechnung auf ein von ihm zugunsten von Taj Amsterdam zu bestimmendes Bankkonto.
8.2 Der Käufer zahlt immer 50% des Kaufpreises im Voraus für die erste Bestellung und alle Folgeaufträge über 500 Euro oder vor Auslieferung der Produkte, wenn die Bestellung in Bali erfolgen muss und nicht aus eigenem Bestand geliefert werden kann. Die restlichen 50% des Kaufpreises werden vom Käufer in den Niederlanden spätestens nach Erhalt der Produkte bezahlt und die Bestellung ist derzeit versandbereit in alle anderen Länder.
8.3 Kleine Vorausbestellungen - mit einem Wert von bis zu 499 € - erfordern nicht immer eine Vorauszahlung. Der Verkäufer hat das Recht, pro Vereinbarung zu bestimmen, ob eine Vorauszahlung erforderlich ist oder nicht. Wenn keine Vorauszahlung erforderlich ist, verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
8.4. Der Verkäufer hat immer das Recht, gelieferte Produkte pro Teillieferung in Rechnung zu stellen oder in Rechnung zu stellen.
8.5. Die Zahlung erfolgt durch Einzahlung oder Überweisung auf eine vom Verkäufer angegebene Bank und / oder ein Girokonto.
Wird die Vorauszahlung abgelehnt, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, und der Kunde haftet für den daraus resultierenden Schaden für den Verkäufer.
8.6. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, ist der Käufer per Gesetz in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Von diesem Moment an schuldet der Käufer dem Verkäufer die gesetzlichen Handelsinteressen gemäß Artikel 6: 119a BW.
8.7. Vom Käufer geleistete Zahlungen werden immer zur Tilgung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend für die längsten ausstehenden fälligen und zu zahlenden Rechnungen verwendet, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
8.8. Der Verkäufer hat gegen den Käufer, der nicht rechtzeitig bezahlt hat oder - falls zutreffend - nach Angaben eines Kreditversicherers nicht mehr versicherbar ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte aufgrund dieser Bedingungen und / oder des Gesetzes das Recht, Sicherheit für die Zahlungen und / oder Sicherheiten zu leisten oder eine Vorauszahlung und / oder sofortige Zahlung zu verlangen, wenn dem Käufer die Produkte zum ersten Mal angeboten werden (Nachnahme) für alle aktuellen Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Wenn sich der Käufer weigert, diese Sicherheit einzuhalten, ist der Verkäufer berechtigt, die entsprechende Vereinbarung ganz oder teilweise durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, wobei der Verkäufer das Recht auf Entschädigung gemäß den Bestimmungen von Artikel 10.5 erhält.
Artikel 9
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSFALL
9.1. Bei Nichterfüllung eines fälligen und zu zahlenden Anspruchs durch den Käufer zum vereinbarten Zahlungstermin hat der Verkäufer das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus allen Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bis zur Erfüllung unbeschadet seiner sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen aus dem Gesetz resultierende Suspendierungsrechte. Im Falle der Nichterfüllung eines fälligen und zu zahlenden Anspruchs durch den Käufer werden alle Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer sofort und vollständig fällig und zahlbar.
9.2. Alle Ansprüche gegen den Käufer werden sofort fällig und zahlbar, auch wenn die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, wenn der Käufer mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug ist oder für insolvent erklärt wird, die Aussetzung von Zahlungen beantragt, sich in Liquidationszustand befindet, oder andere Umstände eintreten, die die Rückforderung der Ansprüche des Verkäufers gefährden könnten. Der Verkäufer hat auch das Recht, Vereinbarungen aufzulösen, wenn der Käufer mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug ist oder für bankrott erklärt wird, ein Moratorium beantragt, in Liquidation geht oder andere Umstände eintreten Die Geschichte der Ansprüche des Verkäufers könnte gefährdet werden.
9.3. Der Käufer ist im Falle einer Drohung in einem der Fälle nach Art. 9.2 verpflichtet. Melden Sie dies sofort dem Verkäufer.
Artikel 10
GARANTIEN / BESCHWERDEN / STORNIERUNG
10.1. Der Käufer kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass das Gelieferte nicht der Vereinbarung entspricht, wenn er den Verkäufer nicht innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung der Produkte schriftlich informiert hat. Das Gewährleistungsrecht erlischt auch 3 Monate nach dem Verkaufsdatum an den Endverbraucher und wenn die Produkte Gebrauchsspuren aufweisen und / oder abgenutzt sind, mit Ausnahme von versteckten Mängeln (wie dem Lösen eines Steins oder dergleichen aufgrund eines Fehlers des Herstellers des Verkäufers ). Der Verkäufer hat immer das ausschließliche Recht, diesbezüglich im Einzelfall eine angemessene Entscheidung zu treffen.
10.2. Für einen erfolgreichen Garantieanspruch muss immer der Original-Kaufbeleg sowie ein visueller oder physischer Nachweis vorgelegt werden, dass ein Garantieanspruch gerechtfertigt ist. Es ist Sache des Verkäufers, zu entscheiden, ob fotografische Nachweise ausreichen oder ob der Schmuck von Taj Amsterdam physisch überprüft werden muss.
10.3. Eine Stornierung einer Bestellung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn die Umstände nach Angaben des Käufers dennoch eine Stornierung erforderlich machen, kann der Verkäufer konsultiert werden. Der Verkäufer hat das ausschließliche Recht, über die Möglichkeit der Stornierung der Bestellung zu entscheiden. Die Stornierungskosten betragen 10% des Gesamtauftrags, wenn der Auftrag noch nicht in Produktion gegangen ist. Wenn der Auftrag bereits in Produktion gegangen ist, ist eine Stornierung in keinem Fall möglich.
10.4. Austausch ist ein Gefallen und kein Recht. Falls der Verkäufer einen Umtausch zulässt, erfolgt dies zu seinen Bedingungen, wobei der Kaufpreis auf den dann geltenden Preisen für Artikel ab Lager basiert.
10.5. Der Schmuck von Taj Amsterdam ist handgefertigt und besteht aus verschiedenen wertvollen Materialien. Um sicherzustellen, dass der Schmuck lange schön bleibt, möchte Taj Amsterdam dem Käufer die folgenden Pflegehinweise geben, die er dem Endbenutzer geben muss:
Vergoldeter Schmuck
Um die Farbe von vergoldetem Schmuck zu erhalten, ist es wichtig, dass Endbenutzer ihren Schmuck vor dem Duschen und Schwimmen ausziehen oder wenn die Möglichkeit besteht, dass der Schmuck auf andere Weise nass wird (z. B. beim Waschen). Darüber hinaus muss der Endverbraucher den Kontakt zwischen Schmuck und Parfüm, Ölen, Lotionen und anderen ähnlichen Produkten vermeiden und sicherstellen, dass ein Schmuck nicht mit Chemikalien (wie Reinigungsmitteln) in Kontakt kommt. Taj Amsterdam hält Endbenutzer auch davon ab, mit Schmuck zu schlafen und zu trainieren.
Sterling Silber
Sterling Silber ist ein weiches Edelmetall. Dies bedeutet, dass beim Tragen Kratzer und Dellen in Sterlingsilberschmuck auftreten können. Um Silberschmuck so schön wie möglich zu halten, wird dem Endverbraucher empfohlen, seinen Schmuck auszuziehen, wenn er beispielsweise im Garten arbeitet, Sport treibt oder etwas anderes tut, wo er seinen Schmuck belasten kann. Wenn Silberschmuck eine Weile nicht getragen wird oder sich in einem feuchten Raum befindet (dies kann sogar ein Schlafzimmer oder ein Einzelhandelsbereich sein), kann sich die Farbe leicht verdunkeln. Polieren Sie den Schmuck mit etwas Silberpolitur (wie Silvo) und einem trockenen Tuch und sie sehen wieder wie neu aus.
Artikel 11
HAFTUNG
11.1 Der Verkäufer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, immaterielle Schäden, Geschäfts- oder Umweltschäden, des Käufers oder Dritter bei unsachgemäßer Verwendung der Produkte, zumindest nicht in der allgemein üblichen Weise.
11.2. Im Falle eines zurechenbaren Mangels an der Vertragserfüllung haftet der Verkäufer nur für Ersatzersatz, dh für den Wert der unterlassenen Leistung. Jegliche Haftung des Verkäufers für jede andere Form von Schaden ist in jeglicher Form ausgeschlossen, sei es als Ersatz für indirekten Schaden oder Folgeschaden oder Schaden durch entgangenen Gewinn.
11.3. Voraussetzung für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs ist, dass der Käufer den Schaden dem Verkäufer so bald wie möglich nach seinem Eintritt schriftlich schriftlich meldet.
11.4. Darüber hinaus haftet der Verkäufer in keiner Weise für Schäden aufgrund von Verspätungen, für Schäden aufgrund von Lieferüberschreitungen infolge geänderter Umstände und für Schäden infolge unzureichender Zusammenarbeit, Informationen oder Materialien des Käufers.
11.5. Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die dem Käufer entstehen, wenn und soweit der Schaden direkt auf Vorsatz oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit des Verkäufers zurückzuführen ist.
11.6. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, wenn und soweit der Käufer den betreffenden Schaden versichert hat oder vernünftigerweise hätte versichern können.
Artikel 12
FORCE MAJEURE
12.1. Keine Partei ist verpflichtet, einer Verpflichtung nachzukommen, wenn sie aufgrund eines Umstands, der nicht auf ihrem Verschulden beruht oder für den sie nicht durch Gesetze, Rechtsakte oder vorherrschende Ansichten verantwortlich ist, daran gehindert wird.
12.2. Die folgenden Umstände gehen nicht zu Lasten des Verkäufers: Streiks, Verkehrs-, Transport- oder Geschäftsstörungen, Störungen, Kriegszustände, Zahlungsverzug der Lieferanten des Verkäufers.
12.3. Wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen bei Eintritt höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist er berechtigt, das bereits gelieferte oder das zu liefernde Teil separat in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, wenn er dies betrifft es ist eine separate Vereinbarung.
Artikel 13
INDUSTRIELLE UND GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
13.1. Alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrechten an Designs, Zeichnungen, Verpackungen, Mustern und Fotos, unabhängig von der Herkunft, in Bezug auf die vom Verkäufer gelieferten Produkte verbleiben beim Verkäufer. Dem Käufer ist es ausdrücklich nicht gestattet, Entwürfe zu kopieren und / oder von Dritten anderweitig herstellen zu lassen. Wenn dies festgestellt wird, erhält der Verkäufer eine sofort fällige und zu zahlende Forderung in Höhe von 7.000,00 € pro Beobachtung gegenüber dem Käufer.
13.2. Der Verkäufer erklärt, dass die Produkte nach bestem Wissen keine in den Niederlanden geltenden Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen. Der Verkäufer kann den Käufer jedoch nicht von möglichen Verletzungen der Rechte an geistigem Eigentum Dritter freistellen.
13.3. Der Käufer darf das vom Verkäufer auf seiner Website und in den sozialen Medien bereitgestellte Fotomaterial zur Unterstützung der Marke des Verkäufers verwenden. Für andere Zwecke oder andere Zwecke ist dies nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verkäufers zulässig.
Artikel 14
STREITIGKEITEN
14.1. Das niederländische Recht gilt ausschließlich für Vereinbarungen mit dem Verkäufer. Alle Streitigkeiten werden in erster Instanz vor das zuständige Gericht des Geschäftssitzes des Verkäufers gebracht, es sei denn, der Verkäufer kann das Gericht am Standort oder Wohnort des Käufers bevorzugen oder verbindliches Recht vorschreibe.